Teilnahmebedingungen & Datenschutz
Stand: 22. September 2026
Version 2026-09-22-codezwerk-v2. Vertragspartner ist CodezWerk - Ivan Rodrigues da Silva, Seebleichestrasse 9A, 9404 Rorschacherberg, Schweiz; Kontakt: info@codezwerk.ch. Diese Bedingungen gelten nur für das separate Empfehlungsprogramm.
1. Teilnahme und Freischaltung
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen und vertretungsberechtigt handelnde Unternehmen mit Wohn-/Geschäftssitz in der Schweiz. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein kostenpflichtiges Fincero-Abo, eine Eintrittsgebühr oder die Anwerbung weiterer Affiliates ist nicht erforderlich. Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Ein Teilnahmevertrag entsteht erst durch die Freischaltung durch Fincero. Es besteht kein Anspruch auf Annahme.
2. Empfehlungen
Provisionen entstehen nur für direkt vermittelte neue Organisationen, deren registrierende Person den individuellen Empfehlungslink verwendet und der Zuordnung ausdrücklich zustimmt. Es werden keine Tracking-Cookies gesetzt; ohne Bestätigung oder bei späterer Registrierung ohne Link entsteht keine Zuordnung. Eine Organisation wird genau einem Affiliate zugeordnet. Bestehende Organisationen können nicht nachträglich zugeordnet werden. Eigenempfehlungen, kontrollierte eigene Unternehmen, Scheinregistrierungen und Umgehung über andere E-Mail-Adressen sind ausgeschlossen. Es gibt keine Provisionen auf die Empfehlungen anderer Affiliates.
3. Provisionsbasis
Die Provision beträgt 10 % der tatsächlich vereinnahmten Netto-Abogebühren des Fincero-Hauptabos nach Rabatten, ohne MWST und ohne Zusatzmodule, Einmalgebühren oder Kundenrechnungen der vermittelten Organisation. Die Teilnahme vermittelt keinen garantierten Verdienst. Gratis-, unbezahlte und rückerstattete Leistungen begründen keine Provision. Die Berechnung erfolgt in CHF auf Rappenbasis; Rundungsdifferenzen werden abgerundet. Fremdwährungen werden nicht automatisch umgerechnet und müssen vor einer Auszahlung geklärt werden.
4. Laufende Beteiligung und Jahresabos
Für eine gültige direkte Empfehlung besteht keine feste maximale Provisionsdauer: Solange provisionsfähige bezahlte Aboleistungen bestehen, wird die Beteiligung fortgeführt. Monatsabos werden anhand der tatsächlichen Zahlung erfasst. Bei Jahresabos erfolgt die Freigabe in zwölf monatlichen Anteilen; das ist keine zwölfmalige Provision auf den Jahrespreis. Änderungen des Abopreises verändern die Berechnungsbasis entsprechend. Für nach Vertragsende nicht mehr erbrachte Leistungen entsteht keine weitere Freigabe.
5. Abrechnung, Prüfung und Auszahlung
Provisionen werden frühestens 30 Tage nach Eingang der zugehörigen Zahlung freigegeben. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Ab CHF 50 fälligem Guthaben kann Fincero die manuelle Auszahlung freigeben; kleinere Beträge werden vorgetragen. Eine Freigabe ist noch keine Banküberweisung. Die Überweisung und ihre Referenz werden separat bestätigt. Vor Auszahlung prüft Fincero Identität, Kontoinhaber, Anschrift sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Erforderliche Nachweise können angefordert werden. Bei fehlenden Nachweisen oder ungeklärten Zahlungen bleibt die Auszahlung bis zur Klärung ausgesetzt.
Die ausgewiesene Provision versteht sich vor gesetzlich erforderlichen Abzügen und einer gegebenenfalls zusätzlich geschuldeten, korrekt belegten MWST. Eine Bezeichnung als Affiliate begründet keine selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Einstufung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und gegebenenfalls dem Entscheid der Ausgleichskasse. Fincero erfüllt eigene gesetzliche Abrechnungspflichten; Teilnehmer erfüllen ihre eigenen Deklarationspflichten. Es erfolgt keine pauschale Überwälzung von Arbeitgeberpflichten.
6. Rückerstattungen und Einwendungen
Rückerstattungen und Gutschriften reduzieren die zugehörige Provision anteilig. Angefochtene Zahlungen werden bis zur Klärung gesperrt. Bereits ausgezahlte Überbeträge können nachvollziehbar mit künftigen Provisionen verrechnet oder zurückgefordert werden. Einwendungen gegen Abrechnungen können an info@codezwerk.ch gerichtet werden; gesetzliche Ansprüche werden durch keine kurze Ausschlussfrist eingeschränkt.
7. Werbung und Marken
Die bereitgestellten Logos und Banner dürfen während der Teilnahme nicht exklusiv, nicht übertragbar und ausschliesslich zur wahrheitsgemässen Empfehlung von Fincero genutzt werden. Bezahlte Empfehlungen müssen als Werbung bzw. Affiliate-Link kenntlich sein. Spam, unerlaubte elektronische Massenwerbung, irreführende Aussagen, Einkommensgarantien, vorgetäuschte eigene Nutzung, Marken-Domains und der Eindruck einer offiziellen Vertretung sind untersagt. Affiliates dürfen Fincero weder vertraglich vertreten noch Kundengelder entgegennehmen. Bei Empfehlungen im Rahmen eines Arbeits-, Treuhand- oder Beschaffungsmandats sind Interessenkonflikte offenzulegen und erforderliche Zustimmungen einzuholen; verdeckte Zahlungen an Entscheider sind untersagt.
8. Beendigung
Die Teilnahme kann von beiden Seiten mit 30 Tagen Frist per E-Mail beendet werden. Bei begründetem Missbrauch kann Fincero neue Empfehlungen und Auszahlungen vorläufig sperren; strittige Sachverhalte sind zu klären. Bereits rechtmässig entstandene Ansprüche verfallen nicht pauschal. Die Schlussabrechnung wird nach Ablauf offener Warte- und Prüfzeiten auch unter CHF 50 erstellt. Rechte aus bestehenden gültigen Empfehlungen werden nicht rückwirkend durch neue Bedingungen beseitigt. Änderungen wesentlicher Bedingungen erfordern eine entsprechende Vereinbarung; geänderte Bedingungen gelten nicht automatisch rückwirkend.
9. Datenbearbeitung
Verantwortlich ist der oben genannte Betreiber. Verarbeitet werden Name, E-Mail, Bestätigungs- und Vertragsnachweise, Empfehlungskennung und Organisationszuordnung, Abozahlungs- und Provisionsdaten sowie notwendige Auszahlungs- und Prüfungsangaben. Zwecke sind Durchführung und Abrechnung der Partnerschaft, Missbrauchsschutz sowie gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Keine externen Werbetracker und keine Klickprofile werden eingesetzt.
Affiliates sehen pseudonymisierte Empfehlungskennungen und zugehörige Provisionsinformationen, keine Kundennamen, E-Mail-Adressen oder Kundendokumente. Die interne Zuordnung ist nicht anonym. Bankangaben werden verschlüsselt gespeichert. Sitzungs-Cookies sind für die Anmeldung erforderlich. Abgelaufene Bestätigungscodes werden gelöscht. Buchungs- und Vertragsnachweise werden soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere für die Buchführung grundsätzlich zehn Jahre, aufbewahrt; andere Daten werden nach Wegfall des Zwecks gelöscht bzw. eingeschränkt. Zur Kontoschliessung, Auskunft oder Berichtigung kontaktiere info@codezwerk.ch.
Für Hosting, E-Mail und Zahlungsabwicklung werden die in der Datenschutzerklärung und im Dienstleisterverzeichnis beschriebenen Anbieter eingesetzt. Banküberweisungen erfordern die Weitergabe der notwendigen Zahlungsdaten an die beteiligten Banken. Es findet keine automatische Überweisung durch das Affiliate-Dashboard statt.
10. Recht
Es gilt schweizerisches Recht unter Vorbehalt zwingender anwendbarer Vorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben gewahrt. Diese Bedingungen ersetzen keine individuelle Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.